Die maßgeblichen Regelwerke für die Verwertung von HMV-Schlacke
Merkblatt LAGA Mitteilung M20 „Anforderungen an die Stoffliche Verwertung von Mineralischen Abfällen – Technische Regeln“
Darin enthalten:
Zulässigkeitskriterien für den Einbau von Ersatzbaustoffen, bezogen auf den höchsten zu erwartenden Grundwasserstand (HGW)
Einhaltung des Mindestabstandes der Schüttkörperbasis zum HGW
Anhand der örtlichen Gegebenheiten und des Umfeldes wird der mögliche Einsatz des Ersatzbaustoffs HMV-Schlacke abgeprüft. Die vorrangige Verwendung von MV-Schlacke und MV-Mix liegt im Straßen- und Wegebau, bei befestigten Flächen in Industrie- und Gewerbegebieten (Parkplätze, Hallen, Lagerflächen) und in sonstigen Verkehrflächen wie Hafenbereichen oder Güterverkehrszentren.
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