Die maßgeblichen Regelwerke für die Verwertung von HMV-Schlacke

Merkblatt LAGA Mitteilung M2 Anforderungen an die Stoffliche Verwer­tung von Mineralischen Abfällen-Technische Regeln.

 Darin enthalten:
  - Zulässigkeitskriterien für den Einbau von Ersatzbaustoffen, bezogen auf den höchsten zu erwartenden Grundwasserstand (HGW)
  - Einhaltung eines Mindestabstandes der Schüttkörperbasis zum HGW
Um ein vollständiges Regelwerk bereitzustellen, steht hier die eingescannte 5. Auflage der LAGA-Mitteilung 20 zum Download zur Verfügung. Bei der Anwendung sind die Vorbemerkung (Stand 05.06.2012, s.o.) und ggf. landesspezifische Hinweise zu berücksichtigen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA).

Anhand der örtlichen Gegebenheiten und des Umfeldes wird der mögli­che Einsatz des Ersatzbaustoffs HMV-Schlacke abgeprüft. Die vorrangige Verwendung von MV-Schlacke und MV-Mix liegt im Straßen- und Wege­bau, bei befestigten Flächen in Industrie- und Gewerbegebieten (Parkplä­tze, Hallen, Lagerflächen) und in sonstigen Verkehrsflächen wie Hafen­bereichen oder Güterverkehrszentren.

Dabei wird die Schlacke hauptsächlich verwendet als ungebundene Tragschicht und Frostschutzschicht unter wasserundurchlässiger Deckschicht, beispielsweise Asphalt oder Beton. Weiterhin Einsatz als Damschüttmaterial, Deponieersatzbaustoff und der Einsatz als Versatzmaterial unter Tage.

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