Welche Regelwerke sind für den Einbau von HMV-Schlacke zu beachten?

 

Umweltschutz: Anforderungen der Ersatzbaustoffverordnung

Die sogenannte Ersatzbaustoffverordnung ist als Teil der Mantelverordnung am 1. August 2023 in Kraft getreten und regelt erstmals bundeseinheitlich die Herstellung und den Einsatz von mineralischen Ersatzbaustoffen.

Die Verordnung hat vorrangig den Schutz von Mensch und Umwelt vor Schadstoffen – insbesondere den Schutz von Böden und Grundwasser bei der Verwendung mineralischer Ersatzbaustoffe (MEB) – zum Ziel. Gleichzeitig soll im Sinne der Kreislaufwirtschaft die Inanspruchnahme natürlicher Ressourcen vermieden werden, indem möglichst hohe Verwertungsquoten für mineralische Abfälle erreicht werden.

Basierend auf einem detaillierten wissenschaftlichen Konzept werden in der Ersatzbaustoffverordnung die Anforderungen an die Herstellung und den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe, so auch Hausmüllverbrennungsasche (HMVA) in technische Bauwerke bundesweit festgeschrieben. Neben der Definition von potenziellen Verwertungswegen spezifiziert die EBV die Anforderungen an die Güteüberwachung von umweltrelevanten Parametern.

Anhand der örtlichen Gegebenheiten und des Umfeldes wird der mögli­che Einsatz des Ersatzbaustoffes HMVA abgeprüft. Die vorrangige Verwendung von HMVA liegt im Straßen- und Wege­bau, bei befestigten Flächen in Industrie- und Gewerbegebieten (Parkplä­tze, Hallen, Lagerflächen) und in sonstigen Verkehrsflächen wie Hafen­bereichen oder Güterverkehrszentren.

Dabei wird die Schlacke hauptsächlich verwendet als ungebundene Tragschicht und Frostschutzschicht unter wasserundurchlässiger Deckschicht, beispielsweise Asphalt oder Beton.

 

Bautechnik: Der Einsatz von HMV-Schlacke ist technologisch abgesichert

Im Straßen- und Erdbau gibt es klare bautechnische Vorgaben. Die nationalen technischen Regelwerke des Straßen- und Verkehrswesens werden durch die Gremien der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) verantwortet. Die Veröffentlichungen der FGSV werden von Bundesländern in der Regel übernommen. Bundesländer können aber Änderungen vornehmen, so dass bundeslandspezifisch voneinander abweichende Anforderungen möglich sind.

Bezüglich der Anforderungen an HMVA im Straßen- und Erdbau sind zahlreiche Veröffentlichungen zu beachten. Neben den Richtlinien (R), Technischen Lieferbedingungen (TL), Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV) und Technischen Prüfvorschriften (TP), die für alle Gesteinskörnungen gelten, sind noch spezielle Merkblätter zu beachten, die Bezug auf die Ausführung mit Hausmüllverbrennungsasche nehmen.

 

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